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Euer Weg zum Führerschein

Wenn ihr euch für die Klasse B anmelden wollt, könnt ihr dies circa ein halbes Jahr bevor das Mindestalter (18 Jahre) erreicht wird, machen.

BF-17

In Deutschland gibt es die Regelung, dass man bereits mit 17 Jahren den B-Schein erwerben kann. Dazu müsst ihr bei der Antragstellung mindestens eine Begleitperson bestimmen, die dann in die Fahrberechtigungen eingetragen wird. Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt, sollte aber den üblichen Rahmen nicht sprengen. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt und länger als 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Ferner darf sie nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen haben (Zeitpunkt der Antragstellung). Über die Besonderheiten des begleitenden Fahrens informiere ich gesondert.

Zusammen mit Sehtest, Lichtbild und Nachweis über eure Teilnahme am Kurs „Lebensrettende Maßnahmen“ gebt ihr dann den Antrag in der Führerscheinstelle ab.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt derzeit 44,10€, jede eingetragene Begleitperson (BF-17) 13,50€.

Dann heißt es warten, bis der Antrag bearbeitet ist. Das kann bis zu 4 Wochen dauern. Erst wenn ihr die Information über den erteilten Prüfauftrag zugesandt bekommt, dürft ihr zur Theorieprüfung. Diese darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Innerhalb eines Jahres muss dann die theoretische Prüfung bestanden sein, sonst ist der Prüfauftrag hinfällig und muss neu beantragt werden.

Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach 2 Wochen wiederholt werden. Habt ihr dann bestanden, könnt ihr innerhalb von einem Jahr die praktische Prüfung ablegen (frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters). Auch hier die selben Regeln – nach nicht bestandener Prüfung 2 Wochen Sperrzeit und Ablauf des Prüfauftrages ein Jahr nach bestandener Theorieprüfung.

Ist die praktische Prüfung bestanden, bekommt ihr den Führerschein oder die Fahrberechtigung in der Regel im Fahrzeug ausgehändigt.

...und dann viel Spaß!

Euer Fahrschulteam

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